Unsere Kanzlei
Seit über zwei Jahrzehnten ist die Rechtsanwaltskanzlei Hübner ein verlässlicher Partner für Mandanten in Gladbeck und der Umgebung. Mit einem erfahrenen Team aus spezialisierten Anwälten bieten wir umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung in einer Vielzahl von Fachgebieten.
Besonders stark sind wir im Insolvenzrecht und im Berufsrecht für Steuerberater – zwei Rechtsgebiete, in denen wir uns durch unsere Expertise und unsere lösungsorientierte Arbeitsweise auszeichnen. Darüber hinaus decken wir mit unserem Team auch andere Kernbereiche wie Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht ab, um Ihnen in jeder Lebenslage zur Seite zu stehen.
Rechtsanwalt Kay H. Hübner
Rechtsanwalt Kay Hübner wurde 1972 geboren, wuchs im Ruhrgebiet auf und absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Seine Expertise im internationalen Steuerrecht vertiefte er in Hamburg im renommierten Studiengang Master of International Taxation. Herr Hübner sammelte wertvolle Erfahrungen, unter anderem in der Rechtsabteilung der Deutsche Börse AG, bevor er 2005 als Rechtsanwalt zugelassen wurde.
Seit 2012 ist Herr Hübner Fachanwalt für Steuerrecht und seit 2015 zusätzlich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Seine Schwerpunkte umfassen Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht und Immobilienrecht. Dabei vertritt er Mandanten nicht nur auf regionaler Ebene, sondern hat auch Verfahren vor hochrangigen Gerichten wie dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und dem Bundesfinanzhof in München geführt.
Zukünftige Tätigkeit als Notar
Aktuell steht Kay Hübner kurz vor dem Abschluss seiner Notarzulasung. Schon bald wird er Mandanten zusätzlich als Notar zur Verfügung stehen. Damit erweitert er das Leistungsspektrum der Kanzlei erheblich, insbesondere in den Bereichen Beurkundungen, Testamente, Eheverträge und Immobilienkaufverträge.
Mit seiner breiten Expertise und der baldigen Notarzulasung ist Herr Hübner ein verlässlicher Partner für umfassende rechtliche und notarielle Beratung.
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Hamm
- ifa international fiscal association Deutschland
- IIFS Förderverein Institut für Ausländisches und Internationales Finanz- und Steuerwesen, Hamburg
- JRCLS J. Reuben Clark Law Society
- BrV Bankrechtliche Vereinigung – Wissenschaftliche Gesellschaft für Bankrecht e.V.
- BYUMS Brigham Young University Management Society
- DAV Deutscher Anwaltverein
- Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV
- Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV
Rechtsanwalt Hendrik Schäfer, LL.M.
Rechtsanwalt Schäfer verstärkt seit 2015 das Team der Rechtsanwaltskanzlei Hübner und bringt eine fundierte Kombination aus praktischer und akademischer Expertise mit. Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann studierte er Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, mit einem Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Im Jahr 2018 erweiterte Herr Schäfer sein Wissen durch den Abschluss des Master of Laws (LL.M.) in Versicherungsrecht an derselben Universität. Diese Spezialisierung bildet die Basis für seine Tätigkeit in komplexen rechtlichen Fragestellungen.
Schwerpunkte:
- Bank- und Kapitalmarktrecht: Beratung und Vertretung in Fällen rund um Banken, Finanzdienstleistungen und Kapitalanlagen.
- Versicherungsrecht: Unterstützung bei Versicherungsstreitigkeiten, Vertragsprüfungen und Schadensregulierungen.
- Immobilienrecht: Rechtliche Beratung bei Immobilienkäufen, -verkäufen und anderen immobilienrechtlichen Angelegenheiten.
Mit seiner Kombination aus praxisorientiertem Wissen und akademischer Spezialisierung ist Rechtsanwalt Schäfer ein verlässlicher Ansprechpartner für Mandanten, die Wert auf fundierte und lösungsorientierte Beratung legen.
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Hamm
Kay H. Hübner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Hendrik Schäfer, LL.M.
Rechtsanwalt (in Anstellung)
Master of Laws (Versicherungsrecht)
Bankkaufman
Jennifer Langrehr
Rechtsanwaltsfachangestellte
Claudia Demmer
Buchhaltung
Unser Versprechen
- Verschwiegenheit – Ihre Angelegenheiten sind bei uns in sicheren Händen. Absolute Diskretion ist für uns selbstverständlich. Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung werden wir keine vertraulichen Informationen preisgeben – auch nicht vor Gericht.
- Interessenvertretung – Wir setzen Ihre Interessen konsequent durch. Gemeinsam besprechen wir, ob eine einvernehmliche Lösung („Kuschelkurs“) oder eine entschlossene Auseinandersetzung sinnvoll ist. Unsere Stärke: Wir beherrschen beide Ansätze und setzen Ihre Strategie zielgerichtet um.
- Qualität – In unseren Schwerpunktbereichen bilden wir uns regelmäßig fort und sind stets auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Sollte Ihr Anliegen Fachgebiete betreffen, die wir nicht abdecken, informieren wir Sie ehrlich und unterstützen Sie bei der Suche nach einem geeigneten Experten.
- Information – Wir halten Sie stets auf dem Laufenden. Sie werden zeitnah über alle wichtigen Vorgänge und Maßnahmen informiert. Zudem erhalten Sie alle relevanten Schriftstücke zur Einsicht.
- Kostentransparenz – Unsere Vergütung erfolgt auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder einer individuellen Vereinbarung. Bei einer Vergütungsvereinbarung ist die Abrechnung abhängig vom Zeitaufwand (200–400 EUR/Stunde, je nach Spezialisierungsgrad) oder wir vereinbaren eine Pauschale. Gerne erläutern wir Ihnen die Details ausführlich und beantworten Ihre Fragen vorab.