Anlegerrecht – Ihr Schutz bei Kapitalanlagen

Die Welt der Kapitalanlagen bietet Chancen, birgt aber auch Risiken. Wenn es zu Konflikten zwischen Anlegern und Finanzdienstleistern kommt, stehen wir an Ihrer Seite, um Ihre Rechte zu schützen. Die Kanzlei Hübner in Gladbeck ist spezialisiert auf die Durchsetzung von Ansprüchen bei fehlerhafter Beratung, Prospekthaftung und weiteren Verstößen gegen die Pflichten von Beratern und Anbietern.

Unsere Leistungen im Anlegerrecht:

  • Schadensersatz bei Falschberatung:
    Wenn eine Kapitalanlage nicht wie versprochen verläuft oder Risiken verschwiegen wurden, setzen wir Schadensersatzansprüche für Sie durch.
  • Prospekthaftung:
    Wir prüfen Prospekte auf fehlerhafte, irreführende oder unvollständige Informationen und machen Ihre Ansprüche gegenüber Emittenten geltend.
  • Verteidigung gegen Totalverluste:
    Im Falle von riskanten Anlagen, wie geschlossenen Fonds oder hochspekulativen Investments, stehen wir Ihnen zur Seite, um Ihre Verluste zu minimieren.
  • Vertretung bei institutionellen und privaten Anlageformen:
    Ob es um Aktien, Fonds, Anleihen, Kryptowährungen oder andere Investmentprodukte geht – wir kennen die rechtlichen Feinheiten und setzen sie gezielt zu Ihrem Vorteil ein.
  • Konflikte mit Finanzdienstleistern:
    Wir unterstützen Sie bei Streitigkeiten mit Banken, Vermögensverwaltern, Vermittlern oder sonstigen Finanzdienstleistern, auch in komplexen Fällen.

Unser Ansatz – Strategisch und lösungsorientiert:

Im Anlegerrecht profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung in Verfahren gegen Banken, Emittenten und Berater. Wir prüfen jede Situation individuell und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Interessen optimal zu vertreten – außergerichtlich und vor Gericht.

Warum Kanzlei Hübner?

  • Langjährige Expertise in Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Erfolgreiche Vertretung von Mandanten vor nationalen und internationalen Gerichten
  • Engagierte und transparente Beratung, bei der Ihre Interessen an erster Stelle stehen