Bank- und Kapitalmarktrecht – Ihre Interessen stehen im Mittelpunkt

Das Bank- und Kapitalmarktrecht gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Wir vertreten Privatpersonen, Unternehmen und Finanzdienstleister bei allen rechtlichen Fragen und Streitigkeiten rund um Banken, Kapitalanlagen und Finanztransaktionen. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen konsequent durchzusetzen und Ihnen Klarheit in komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten zu verschaffen.

Unsere Leistungen im Bank- und Kapitalmarktrecht:

  • Kapitalanlagerecht:
    Wir unterstützen Anleger bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aufgrund fehlerhafter Anlageberatung, Prospekthaftung oder anderer Verstöße gegen die Beratungspflichten.
  • Bankrecht:
    Beratung und Vertretung bei Konflikten mit Banken, z. B. bei Darlehensverträgen, unberechtigten Kontokündigungen oder Problemen mit Bürgschaften.
  • Finanzmarktregulierung:
    Unterstützung bei der Einhaltung regulatorischer Anforderungen für Finanzdienstleister und Finanzinstitute, wie etwa nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder der MiFID II.
  • Vertretung von Finanzmaklern:
    Wir beraten und vertreten Makler in Haftungsfragen, bei Streitigkeiten mit Kunden und bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Finanzdienstleistungsbereich.